1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB)
Mit Unterzeichnung des Auftragsschreibens
ist der AG mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen der FA Weinhold einverstanden.
2. Angebot
Mein Angebot ist freibleibend.
Der Vertrag gilt erst dann als abgeschlossen, wenn vom AN als auch vom AG ein
unterzeichneter Auftrag vorliegt, spätestens aber mit Beginn meiner Arbeit.
3. Preise
Mangels gesonderter Vereinbarung bin ich berechtigt die von mir zu erbringende Leistung
nach dem tatsächlichen Anfall und den mir daraus entstandenen Aufwand
in angemessener Höhe zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Im Falle eines vereinbarten Preises liegt meinerseits die Annahme zu Grunde,
dass die vertragliche Leistung ungehindert und in einem Zuge erbracht werden kann,
ansonsten ist mit einer angemessenen Preissteigerung für den AG zu rechnen.
4. Zahlungsart
40% vom Gesamtpreis sind vom AG an den AN spätestens am zweiten Tag nach
Arbeitsbeginn zu überweisen, worauf der AG eine vom AN unterschriebene
Anzahlungsbestätigung erhält.
Der Restbetrag ist am Tag der Fertigstellung
per Überweisung binnen 7 Tage netto an den AN zu bezahlen.
5. Gewährleistung
Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Fertigstellung.
Der AG hat zu beweisen, dass der Mangel
bereits zum Zeitpunkt der Fertigstellung vorhanden war.
6. Vertragskündigung
Eine Vertragskündigung vom AN ist bei Nichteinhaltung der AGB´s jederzeit möglich.
Vertragsrücktritt vom AG muss in schriftlicher Form erfolgen,
ist aber ab dem Arbeitsbeginn verpflichtet, die erbrachte Leistung an den AN zu bezahlen und
darüber hinaus hat der AG mit einer zusätzlichen angemessenen Preissteigerung
durch die angefallene Standzeit des AN zu rechnen.
7. Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht.
8. Gerichtsstand
Graz